Mar 13 2007
zumindest auf die Speicherfrage habe ich von Versatek folgende Antwort erhalten, damit ist für Versatel ja alles Klar und 2 Monate nach dem Heise Artikel die Welt “vielleicht” anders.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.03.2007. Sie hat die Bearbeitungsnummer 806175 erhalten. Sehr geehrte Damen und Herren, durch einen Beitrag auf heise.de wurde der Eindruck vermittelt, dass Versatel für Rechtsanwaltskanzleien auf deren Anfrage hin Verbindungsdaten von Kunden speichert. Wir möchten folgendes klarstellen: Versatel speichert bei Flatrateverbindungen nicht grundsätzlich Verbindungsdaten und schon gar nicht über einen längeren Zeitraum. Versatel hält sich bei der Speicherung von Verbindungsdaten somit an die gesetzlichen Maßgaben des Datenschutzes. Liegt Versatel ein Antrag einer Strafverfolgungsbehörde vor mit der Bitte zur vorläufigen Sicherung von bestimmten IP-Adressen, dann kann zwar, aber muss nicht eine Speicherung erfolgen. Auskunft erteilt Versatel ausschließlich an Strafverfolgungsbehörden entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Versatel erteilt keine Auskunft an Rechtsanwaltskanzleien, Privatpersonen oder Unternehmen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag. Ihre Versatel Kundenbetreuung Versatel Nord-Deutschland GmbH Versatel-Gruppe Nordstraße 2 D - 24937 Flensburg Sitz der Gesellschaft und Registergericht Flensburg, HRB 3395 FL Geschäftsführer: Peer Knauer, Hai Cheng, Brian Cook, Jörg Goronzy, Christian Schemann, Andreas Matthias www.versatel.de Originalnachricht folgt: ------------------------ eine weitere Frage die sich mir Anschließt beruht auf folgendem Artikel http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/84163&words=VersaTel%20Speicherung%20Verbindungsdaten%20Versatel Ist die Praxis weiter so gängig das Versatel an REchtsanwaltskanzleien Auskunft erteilt und (2.Frage) in deren "Auftrag" dann Daten Speichert ? Ich bedanke mich für eine klare und knappe Antwort Jens Rieger