Oct 29 2007
Schwarzfahren aber Richtig
Nach einigen Fragen hier nochmal mein konkreter Vorschlag im Falle des Falles.
Solltet ihr einmal Schwarz fahren, oder ein Schaffner, Kontrolleur oder “Service”Mitarbeiter derÜberzeugung sein das ihr, oder jemand neben euch das tut sind ein paar Verhaltensregeln ganz gut.
- Schwarzfahren, oder Fahren ohne Fahrschein ist keine Straftat
- das Knöllchen ist keine Strafe und keine Ordnunsgwidrikeit,
es ist ein “erhöhtes Beförderungsentgelt” von eben mind. 40 Euro- in diesem Zusammenhang, solltet ihr falls ihr Schwarz gefahren seid, 40 Euro überweisen, und nicht wie auf dem Zettel oft angegeben 40 Euro plus 9,9 und an einem Schalter womöglich nochmal 7 Euro …
die 9,9 sind quasi für einen Anschlussfahrschein nach der nächsten Statio, da unterstellt die Bahn euch das ihr da aussteigen wolltet und damit einen Anschlussfahrschein benötigt … mit einem kleinen Schreiben solltet ihr zumindest bei 40 Euro bleiben. Alles andere halte ich für sehr sehr Fragwürdig und könnte mir Vorstellen das diese Praxis auch eher Rechtswidrig von Seiten der DB ist
- in diesem Zusammenhang, solltet ihr falls ihr Schwarz gefahren seid, 40 Euro überweisen, und nicht wie auf dem Zettel oft angegeben 40 Euro plus 9,9 und an einem Schalter womöglich nochmal 7 Euro …
- und wichtigste Regel,
NIEMALS BAR UND SOFORT ZAHLEN
.. nicht weil die Bahnmitarbeiter so unzuverlässig sind, nein … solltet ihr bezahlt haben und meinen das es ungerecht ist, das ein Irrtum vorliegt oder ähnliches werdet ihr euer Geld höchstwahrscheinlich nicht wieder sehen. Wenn ihr ganz viel Glück habt bekommt ihr einen Gutschein – davon würde ich aber nicht ausgehen. - zweitwichtigste Regel …
lasst betroffene Menschen nicht alleine … insbesondere dann nicht wenn Sie unter Umständen fälschlich belangt werden. - habt ihr nur eine Dauerkarte oder Monatskarte vergessen (persönliche)
dann schickt selber direkt eine Kopie an die auf dem “Knöllchen” angegebene Adresse, mit einem kurzen Schreiben das es euch leid tut (und das tut es sicherlich) und ihr die Sache damit als erledigt betrachtet – damit spart ihr mind. 7 Euro die ihr sonst am Schalter als “Gebühr” zahlen müsstet. - seit Juli 2007 kann man (zumind. in Baden Württemberg) keine Fahrscheine im Regionalverkehr mehr erwerben. Sollte einmal ein Automat defekt sein, bekommt man dennoch das Knöllchen (ACHTUNG auf eben diesen Automaten-Problem-Vermerk bestehen!) und soll dann einen Brief schreiben, da wird der Vorgang dann geprüft …
- Aber Achtung, akzeptiert der Automat nur passend Geld, solltet ihr das Recht auch auf eurer Seite haben, da die Bahn dann ja nicht “korrekt rausgeben” kann. Sie ist verpflichtet Euro anzunehmen – wenn sie es mit Automaten stellvertretend für Mitarbeiter macht, der Bahn ihre Entscheidung
(das gilt natürlich nicht für einen 2 Euro Fahrschein den man mit 50 Euro bezahlen will …
- Aber Achtung, akzeptiert der Automat nur passend Geld, solltet ihr das Recht auch auf eurer Seite haben, da die Bahn dann ja nicht “korrekt rausgeben” kann. Sie ist verpflichtet Euro anzunehmen – wenn sie es mit Automaten stellvertretend für Mitarbeiter macht, der Bahn ihre Entscheidung
- habt ihr triftige Gründe ohne Fahrschein zu sei, dann würde ich immer einen höflichen Brief an die angegebene Adresse schicken … ein ganz klein wenig erklären wie es dazu kam, das es einem bestimmt leid tut … danach den regulären Fahrpreis überweisen (Anstatt der 40 Euro plus 9,9 Euro) und mit besten Grüßen erklären das damit die Sache für einen geklärt ist.
Ihr solltet gute Chancen haben - Bei einer Nacherhebung, so nennt das die Bahn, im Fernverkehr sollte man darauf bestehen das nicht der Bordpreis berechnet wird. Das ist standartmässig einprogrammiert. Fernverkehr sind laut Bahn nur ICE Sprinter, ICE, IC, D .. es kommt im Fernverkehr eben nicht auf gefahrene Kilometer an, sondern auf die Zug Gattung / Art
- Einen Fahrschein nur für eine Teilstrecke (nach-) zu lösen und sich geschickt früh Kontrollieren zu lassen ist natürlich illegal und kann auch auffliegen.
Natürlich solltet ihr immer höflich sein.
Die Bahn ist halt eine riesige Firma, Gewinnorientiert. Sie entwickelt Strategien zur Nutzen und Gewinnoptmierung … Sie als Fahrgast sollten das auch tun.
natürlich ist dies keine Rechtsberatung oder Erfolgsgarantie, es sind eben Erfahrungswerte von vielen Tausend Bahnkilometern …
Nun, auch wenn man erstmal “nur” gegen die AGB verstösst, verstösst Du auch gleichzeitig gegen das StGB, §265a, Erschleichen von Leistungen.
Also der Tipp ist: Tragt ein T-Shirt, Button, Aufkleber, wo groß “Schwarzfahrer(in)” draufsteht.
Dann gibts – hörte ich – auch kein Verfahren bei wiederholtem Schwarzfahren, da man ja keine Leistung wiederholt erschlichen hat. Wiederholte AGB-Verstöße sind wohl was anderes …
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html
mir ging es nicht um Leistungserschleichung … sondern um begründete Fälle kein Ticket (dabei) zu haben … wie auch immer diese konkret aussehen – danke für deinen fehlenden Hinweis
hey kriegt man eigentlich irgend nen Brief an seine Adresse geschickt wenn man schwarz gefahren ist, geht halt um meine Eltern die sollten die Sache wenns geht nich mitkriegen!
kommt meist daauf an, wenn du sofort bezahlst und vielleicht einen Brief schreibst das die sache damit für dich gegessen ist dann bekommst ud womöglich keinen,
meistens ist aber die regel das ein Brief mit der Zahlungsaufforderungen sofort rausgeht.
‘”Sollte einmal ein Automat defekt sein, bekommt man dennoch das Knöllchen (ACHTUNG auf eben diesen Automaten-Problem-Vermerk bestehen!) …
Genau das war mir an einem S-Bahnhof passiert, an welchem kein Personal zur Verfügung steht. Da ich es eilig hatte, hatte ich keine Wahl und bin ohne Fahrschein eingestiegen und promt eine Station später stiegen Kontrollöre zu. Nach der Aufnahme meiner Daten und meinem Hinweis auf die beiden defekten Automaten wurde mir wurde mir gesagt, dass die Bahn den Automaten überprüft. Damit war die Sache für mich erledigt.
Gestern kam aber doch ein Brief. Für die Überprüfung hat die Bahn ganze 2 Monate gebraucht und keinen Defekt feststellen können und jetzt soll ich innerhalb von 2 Wochen zahlen. Wie jedoch kann es sein, dass nicht festgestellt wird, dass ein Automat auf “Ausser Betrieb”, der andere auf “Passend zahlen” steht, wenn das definitiv der Fall war? So eine Anzeige springt ja nicht einfach wieder um.
Ich hatte sogar das Geld passend dabei, da ich weiß, dass der Automat in der Regel nicht wechselt, nur wollte der Automat das letzte 5Cent-Stück nicht akzeptieren.
Was soll man denn in so einem Fall als Fahrgast machen? Immer eine Kamera mit sich führen, um im Falle eines Falles das Problem zu dokumentieren?
Im Nachhinein ist das alles schön gesagt, aber kann als Fahrgast nichts beweisen.
Ich habe der Bahn jetzt ein Beschwerde geschrieben und bekam die automatisierte Bestätigung:
“Auf Grund des erhöhten Posteingangs bitten wir um Verständnis, dass sich die Beantwortung Ihres Anliegens verzögern wird. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.” – Bedeutet wohl, ich werde jetzt wieder 2 Monate auf eine Antwort warten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß, wie man vorgehen muss, um das Bußgeld von 40Euro zu umgehen? Der Automat an meinem S-Bahnhof ist nämlich immer wieder “Ausser Betrieb” oder akzeptiert keine Münzen und ich möchte diese Geschichte sicherlich nicht noch einmal erleben.
vor allem lohnt es sich ein beischreiben – schön nett zu schreiben, den normalen fahrpreis zu überweisen und den hinweis zu geben das es damit für einen erledigt ist – gerade in dem fall …
falls noch forderungen kämen, dann widersprechen und unverständnis äußern zwecks des falles (man sei ja vorher noch nie aufgefallen, trotz das man regelmäßig fährt) …
und im notfall den rechtsstreit beiläufig erwähnen (wobei trotz guter chancen ein teures restrisiko bleibt)