Zum Vorfall der Bahn in Offenburg, am Streiktag 5.10.2007 mit dem Notfallplan.
erst einmal kam dies hier von der Deutschen Bahn…
Ihre Nachricht vom: 07.10.2007 23:02:09
Unser Zeichen: 1-254492459
Sehr geehrter Herr Rieger,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7.10.2007.
Durch den eingeschränkten Ersatz-Fahrplan konnten wir am Streiktag alle ICE-Züge, einzelne InterCity-Züge und etwa die Hälfte aller Nahverkehrszüge fahren. Nur so konnten wir unsere Kunden bereits im Vorfeld über die konkreten Auswirkungen des Streiks informieren und Zugfahrten an diesem Tag planbar machen.Des Weiteren sprechen Sie an, dass Sie von unseren Mitarbeitern am Bahnsteig unfreundlich behandelt wurden. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bahn erwarten wir, dass sie sich gegenüber unseren Kunden korrekt verhalten.
Ihre Kritik haben wir im System erfasst und zur internen Auswertung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
Es tut uns Leid, wenn Ihnen in dieser besonderen Situation Unannehmlichkeiten entstanden sind.
Wir freuen uns, Sie als Gast zu begrüßen.
Mit freundlichen Grüßen
DB Fernverkehr AG
Ihr Kundendialog
was an dieser Stelle noch fehlt ist die Grundsätzliche Frage ob man denn in einen anderen Zug einsteigen darf, wenn der eigene ausfällt. In meinem Fall also, ob ich denn in den kommenden ICE einsteigen darf (als einziger tauglicher Ersatz Zug für den RE von Offenburg nach Karlsruhe).
Ein Bahnmitarbeiter hat mit drakonischen Strafen gedroht falls man doch einsteigen würde “man würde direkt vom Grenzschutz wieder aus dem Zug geholt … ” oder müsste “mindestens 40 Euro Strafe zahlen”, “erst recht die Aufrührer und Anführer”. Ich hoffe das der Bahnmitarbeiter wenigstens weiss, das es bei den 40 Euro um keine Srafe, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt handelt. Ist quasi ein extrateurer Fahrschein.
Eine Nachfrage, wie es sich denn nun mit dem ICE verhält ergab dann folgendes …
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08. Oktober.
Es tut uns leid, wenn wir Ihre Anfrage vom 07. Oktober unzureichend beantwortet haben.
Bei Anschlussverlust können Sie mit dem nächsten, gegebenenfalls höherwertigen Zug weiterfahren. In diesem Fall ist auch die Zugbindung aufgehoben.
Sie können bei Anschlussverlust die Fahrt abbrechen und kostenlos zu Ihrem Anfangsbahnhof zurückkehren. Die Fahrkarte wird Ihnen dann kostenlos erstattet.
Bitte wenden Sie sich dazu an eine Verkaufsstelle.
Danke für Ihre Entscheidung für die Bahn!
Mit freundlichen Grüßen
DB Fernverkehr AG
Ihr Kundendialog
nicht ganz so detailliert aber dennoch aufschlussreich konnte man das auch in den Medien entnehmen … so wie hier bei tageschau.de : was tun wenn der Zug nicht kommt
überlege mir diese Antworten auszudrucken und künftig immer mit mir zu führen.