Oct
16
2007
Die Bahn hab ich gerade besonders gern, zumal ich auf derzeit ja auch noch auf Antworten warte … eine bekam ich heute. Von der DB Regio
Die nicht so ganz passende Antwort war, daß die Leitstelle konkret entscheidet ob ein Zug freigegeben wird. Das klingt in der anderen Antwort von der DB Fernverkehr ganz anders !
Diese Freigabe erfolgt zudem oft einfach nicht. Ein Anrecht darauf gibt es nicht, entschieden wird dann wohl in Frankfurt, oder Berlin – fernab des Geschehens.
So gab es in NRW, Dortmund den mir bekannten Fall das bei weit unter 10 Grad Minus und einem Extrem verspäteten Regionalzug die Menschen in den kommenden IC gestiegen sind. Die Bahn strengte Verfahren gegen die Leute an. Diese wurden meines Wissens vom Grenzschutz aus den Zügen Zwangsentfernt). Erst nach öffentlichen und medialen Protest stellte die Bahn die entsprechenden Verfahren ein.
Ich frage mich ernsthaft nach welchen Kriterien die in solchen Fällen wohl vorgehen.
Was soll ich nun machen, mich an die Empfehlung der Verbraucherschutzorganisationen halten, an die DB Fernverkehr oder an die DB Regio?
Oct
10
2007
Zum Vorfall der Bahn in Offenburg, am Streiktag 5.10.2007 mit dem Notfallplan.
erst einmal kam dies hier von der Deutschen Bahn…
Ihre Nachricht vom: 07.10.2007 23:02:09
Unser Zeichen: 1-254492459
Sehr geehrter Herr Rieger,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7.10.2007.
Durch den eingeschränkten Ersatz-Fahrplan konnten wir am Streiktag alle ICE-Züge, einzelne InterCity-Züge und etwa die Hälfte aller Nahverkehrszüge fahren. Nur so konnten wir unsere Kunden bereits im Vorfeld über die konkreten Auswirkungen des Streiks informieren und Zugfahrten an diesem Tag planbar machen.Des Weiteren sprechen Sie an, dass Sie von unseren Mitarbeitern am Bahnsteig unfreundlich behandelt wurden. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bahn erwarten wir, dass sie sich gegenüber unseren Kunden korrekt verhalten.
Ihre Kritik haben wir im System erfasst und zur internen Auswertung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
Es tut uns Leid, wenn Ihnen in dieser besonderen Situation Unannehmlichkeiten entstanden sind.
Wir freuen uns, Sie als Gast zu begrüßen.
Mit freundlichen Grüßen
DB Fernverkehr AG
Ihr Kundendialog
was an dieser Stelle noch fehlt ist die Grundsätzliche Frage ob man denn in einen anderen Zug einsteigen darf, wenn der eigene ausfällt. In meinem Fall also, ob ich denn in den kommenden ICE einsteigen darf (als einziger tauglicher Ersatz Zug für den RE von Offenburg nach Karlsruhe).
Ein Bahnmitarbeiter hat mit drakonischen Strafen gedroht falls man doch einsteigen würde “man würde direkt vom Grenzschutz wieder aus dem Zug geholt … ” oder müsste “mindestens 40 Euro Strafe zahlen”, “erst recht die Aufrührer und Anführer”. Ich hoffe das der Bahnmitarbeiter wenigstens weiss, das es bei den 40 Euro um keine Srafe, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt handelt. Ist quasi ein extrateurer Fahrschein.
Eine Nachfrage, wie es sich denn nun mit dem ICE verhält ergab dann folgendes …
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08. Oktober.
Es tut uns leid, wenn wir Ihre Anfrage vom 07. Oktober unzureichend beantwortet haben.
Bei Anschlussverlust können Sie mit dem nächsten, gegebenenfalls höherwertigen Zug weiterfahren. In diesem Fall ist auch die Zugbindung aufgehoben.
Sie können bei Anschlussverlust die Fahrt abbrechen und kostenlos zu Ihrem Anfangsbahnhof zurückkehren. Die Fahrkarte wird Ihnen dann kostenlos erstattet.
Bitte wenden Sie sich dazu an eine Verkaufsstelle.
Danke für Ihre Entscheidung für die Bahn!
Mit freundlichen Grüßen
DB Fernverkehr AG
Ihr Kundendialog
nicht ganz so detailliert aber dennoch aufschlussreich konnte man das auch in den Medien entnehmen … so wie hier bei tageschau.de : was tun wenn der Zug nicht kommt
überlege mir diese Antworten auszudrucken und künftig immer mit mir zu führen.
Oct
08
2007
… im Ernst. Eine Gewerkschaft – sinnvoll oder nicht – beschliesst notfalls zu streiken. Kündigt dies auch an.
Die Deutsche Bahn AG weiss das, und anstatt das zu tun was man in einem solchen Falle “eigentlich” tut – nämlich Gespräche aufnehmen klagt die Bahn. Wahlweise und Willkürlich da wo es gerade angebracht erscheint und erwirkt sog. “Einstweilige Verfügungen”.
Somit treibt die Bahn selbst die GdL an, fordert Sie heraus. So dass die Menschen die hinter GdL stehen im Grunde nicht anders können als das Feindbild Mehdorn, oder DB als Arbeitgeber aufzubauen. Nicht anders kann als Streiks eben nicht zeitig anzukündigen.
Genau dieses frühzeitige Ankündigen vn Streiks, würde ein gemeinsames Interesse der Bahn und der GdL offenbaren. Nämlcih dem Reisenden dann doch nicht unnötig weit mit in diesen Streit hinein zu ziehen.
Die Bahn lehnt einen kleinen Schulterschluss in dieser Frage natürlich ab, und die GdL Ihrerseit piekst genau in dies Lücke …
am Ende sollte aber genau diese Frage das Rad wieder in Schwung bringen – ohne Gleich “sein Gesicht zu verlieren” – wie es vielerortsgeschrieben steht. In etwa so, von oben kommt eine Rüge – man solle mehr Rücksicht auf die Reisenden Nehmen. Und Bahn und GdL geben ihrerseits klein Bei wie verzankte kleine Geschwister und am Ende ist dann eine Einigung da.
Wer dann letztendlich den Zeigefinger schwingt und wie das klingt, das bleibt abzuwarten … anbieten würde sich neben dem Reisenden Selbst natürlich auch Ministerien und Politik. Denen dürfte das Eisen aber zu heiss sein.
Am Ende heisst es dann wohl Papier übernehmen sie ..
und alles wird gut.
Oct
07
2007
und weil mich soetwas auch immer Maßlos ärgert hab ich gleich noch eine Petition an den deutschen Bundestag verfasst, wenn sie online abrufbar ist werde ich den Link hier mit hinein setzen. Solange den Wortlaut auch folgend oder die Original Petition auch hier … Petition Bahn Notfallplan
Wortlaut der öffentlichen Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Beschreiben Sie in kurzer Form, welche Maßnahmen Sie vom Deutschen Bundestag erwarten. (Anliegen) Hierfür stehen Ihnen maximal ca. 5 Zeilen (500 Zeichen) zur Verfügung. (Begründung siehe nächstes Feld)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…..
Wirkungsvoll Sicherstellen das die Deutsche Bahn nicht eigenmächtig einen Notfallplan einrichtet (wie am 5.10.2007 geschehen). Und ggf. Sicherstellen das in diesem Falle Reisende – insbes. Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen – ausnahmsweise alle Züge nutzen dürfen um zeitig an ihr Reiseziel zu gelangen. Sofern Sie eine Fahrkarte für dieses Reiseziel besitzen.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Petition:
Hierfür stehen Ihnen maximal 30 Zeilen (3000 Zeichen) zur Verfügung.
Die Vermutung liegt nahe das die Bahn aus politischem Kalkül diesen Notfallplan eingerichtet hat – er stellt auf der einen Seite ein absolutes Minimum an Verbindnungen sicher, betrifft aber garantiert fast jeden Reisenden. Eine politische Verantwortung dafür wurde versucht der GdL unterzuschieben, obgleich diese mindestens mit Ende des Streiks keine Verantwortung mehr trägt.
Es liegt auch insbesondere der Verdacht Nahe das die Deutsche Bahn in diesem Falle Versucht hat das Streikrecht der GDL zu umgehen.
Weiter war die Bahn unfähig den sogenannten “Notfallplan” nach dem Streik wieder zurückzunehmen, obwohl sie dies selbst für 14 Uhr, was ggf. als angemessen gelten kann, angekündigt hatte. (mind. auf der bahn.de Auskunftsseite)
Der Streik war spätestens um 11 Uhr beendet.
Insbesondere für Schwerbehinderte Menschen ist eine mitunter mehrstündige Verspätung, oft jedoch mindestens 1 Stunde (!! durch gezielte Einschnitte in die 1 bzw. 2 Stunden Takte) – nicht zumutbar.
Sollten sich die Witterungsbedinungen noch weiter ändern gilt das auch für alle Reisende.
Die Ausweitung auf die Nutzbarkeit aller Züge stellt wirksam Sicher, das Reisende möglichst wenig betroffen sind von einem Streik und das die Deutsche Bahn nicht eigenmächtig Züge streicht.
Die Bahn hat als Unternehmen im Grunde keinen pol. Gestaltungsspielraum, wie Sie ihn hier genutzt hat. Pol. Gestaltungsspielraum steht alleine den aktuellen pol. leg. Parteien und Mandatsträgern zu. Daher ist eine Prüfung, bzw. Legitimation eines solchen Planes unbedingt politisch zu legitimieren. (Genehmigungspflichtig)
Oct
07
2007
folg. Brief ging an die Bahn, Reklamation
Guten Tag,
auf den Seiten von der tagesschau (unter http://www.tagesschau.de/wirtschaft/meldung494504.html ) konnte man im Vorfeld nachlesen dass
* man wenn ein Zug ausfällt man den nächsten Zug nehmen kann, auch wenn dieser Teurer wäre
* dies auch für Regional / Sparkarten gilt
am Freitag für ich am späteren Nachmittag mit der Regionalbahn von Freiburg nach Offenburg,
dank ihres Notfallplanes fiel der Anschlusszug für alle Reisende aus Freiburg und Konstanz aus.
Mit der obigen Info, die auch in anderen Medien zu lesen war und mit der Nachfrage beim Bahnschalter in Offenburg gedachte ich den folg. ICE zu nehmen, da wurde wir aber von einem Bahnmitarbeiter am Gleis gleich massenweise unfreundlich zurückgewiesen und letztendlich wurden uns Strafen angedroht wegen verm. Schwarzfahren und Anstiften zum Schwarzfahren! Was ich für sich genommen schon – gelinde gesagt – eine Sauerei finde,
da selbst Mitarbeiter am Schalter dies, nämlich das man damit fahren könnte, so bestätigt hatten.
Weiter habe ich nah 14 Uhr noch eine Fahrplanauskunft über die EFA und (!) über die Bahnseite angestrengt und in beiden kein Wort das diese Züge ausfallen, stattdessen ein großes Banner auf der Homepage Bahn.de das ab 14 Uhr wieder der Regelplan gilt.
Ganz ehrlich, wenn gestreikt wird, dafür hab ich verständnis, für einen Notfallplan in dieser Zeit (obwohl das in diesr Form auch wenig anders ist wie Streikbrechermethoden) kann ich mich viell. auch noch erwärmen. Das dieser Plan dann aber weit über das nötige Maß (Fernverkehr, statt bis zum Mittag – der Streik war um 11 beendet – den ganzen Tag) finde ich eine Sauerei.
Ich bitte Sie inständig um eine Antwort, auf o.g. Verhalten am Bhf Offenburg und um Klärung der Sachlage.
Und gerne würde ich wissen, warum auf der Bahn.de Seite ein Banner zu sehen war mit der Verkehr ist ab 14 Uhr wieder Regelgerecht
Bitte verzichten Sie auf Standartantworten.
verärgerterweise,
Jens R.